Entsorgung von Kleinkläranlagen

Information an alle Eigentümer, deren Grundstück nicht an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen und somit dezentral zu entsorgen ist.

  • Für abflusslose Gruben besteht die Pflicht, grundsätzlich den gesamten Grubeninhalt einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
  • Für vollbiologische Kleinkläranlagen besteht die Pflicht, die Klärschlammentsorgung entsprechend der lt. Wartungsbericht durch den Fachbetrieb getroffenen Festlegungen zu veranlassen sowie die Wartungsnachweise (Kopien) unaufgefordert dem zuständigen AZV bzw. der WASS GmbH zur Kenntnisnahme zu übergeben.

Die Wartungsgrundlagen für den Fachbetrieb bilden die wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Pirna, die Herstellerangaben bzw. die in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung getroffenen Festsetzungen.

Die WASS GmbH ist als Betriebsführer der abwassertechnischen Anlagen der Abwasserzweckverbände bzw. der Eigenbetriebe Abwasserentsorgung u. a. für die Vorgänge im Zusammenhang mit dezentral zu entsorgenden Grundstücken zuständig.

Es wird nochmals darauf verwiesen, dass die Entsorgung der Grubeninhalte und des Klärschlammes aus dezentralen Abwasseranlagen grundsätzlich über die WASS GmbH ( Frau Ulbricht – Telefon 03596/581814) anzumelden ist.

Die Wartungsprotokolle sind grundsätzlich kurzfristig nach jeder Wartung unaufgefordert an die WASS GmbH zur Kenntnisnahme zu übergeben:

Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH
Dammstraße 2
01844 Neustadt in Sachsen
info@wassgmbh.de

Die Übergabe der Wartungsprotokolle durch den Grundstückseigentümer ist nicht erforderlich, sofern

  • ein Wartungsvertrag für eine vollbiologische Kleinkläranlage mit der WASS GmbH besteht,
  • zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Wartungsbetrieb eine Vereinbarung besteht, dass der Wartungsbetrieb die Wartungsprotokolle an die WASS GmbH übergibt.
    Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Ulbricht (Telefon 03596/581814) gern zur Verfügung.