Neubau / Umrüstung von Kleinkläranlagen 

Information an alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke dauerhaft keinen Anschluss an eine zentrale Abwasserbehandlungsanlage erhalten und die noch keine vollbiologische Kleinkläranlage betreiben

Im Zusammenhang mit der Umsetzung europarechtlicher Anforderungen werden die Grundstückseigentümer nochmals darauf hingewiesen, dass bisherige Abwasseranlagen durch Neubau bzw. Umrüstung in vollbiologische Kleinkläranlagen bzw. in vollkommen abflusslose Gruben ersetzt werden müssen.

Grundstückseigentümer, die ihre Abwasseranlage nicht durch Neubau bzw. Nachrüstung auf den Stand der Technik gebracht haben, sind nicht berechtigt, Abwasser aus ihrer Altanlage abzuleiten. Bestehende Wasserrechte für Altanlagen haben zum 31.12.2015 die Gültigkeit verloren. Vom Landratsamt Pirna, Untere Wasserbehörde, können u. a. folgende Zwangsmittel und Auflagen festgesetzt werden:

  • Anordnung Sofortvollzug
  • Androhung Zwangsmittel: - Zwangsgeld
  • Ersatzvornahme (Verplomben der KKA zu abflussloser Grube)
  • ggf. zusätzliche Verfolgung als Ordnungswidrigkeit gem. § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG

Für den Bau einer vollbiologischen Kleinkläranlage muss für die jeweilige Einleitung des biologisch gereinigten Abwassers eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen.
Der Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist vom Grundstückseigentümer beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt, Abt. Umwelt, in 01796 Pirna, Schlosshof 2/4 rechtzeitig einzureichen.

Alle erforderlichen Antragsformulare im Zusammenhang mit der Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik können auch wie folgt angefordert werden:

Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH
Dammstraße 2
01844 Neustadt in Sachsen
E-Mail: info@wassgmbh.de

Für Rückfragen und die Bereitstellung der Antragsformulare steht unsere Mitarbeiterin, Frau Ulbricht – Telefon 03596/581814, gern zur Verfügung.

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung bzw. Versickerung des gereinigten Abwassers aus der vollbiologischen Kleinkläranlage: https://www.landratsamt-pirna.de/ref-gewaesserschutz-erlaubnisse.html