Technische Betriebsführung

Die technische Betriebsführung umfasst den kompletten Betrieb von abwasser- bzw. trinkwassertechnischen Anlagen. Betrieben werden die Anlagen i.d.R. mit eigenem Personal; für Spezialaufgaben, wie z.B. Kanalreinigung, TV-Befahrung oder chemische Analytik bedienen wir uns entsprechend professionellen Dienstleistern.

Die allgemeinen Aufgaben des Betriebes von trink- und abwassertechnischen Anlagen umfassen:

• Realisierung der Tagesgeschäfte / Überwachung und Kontrolle der Anlagen
• Gewährleistung der Betriebsfähigkeit der Anlagen gemäß den behördlichen Erlaubnissen
   und Genehmigungen
• Instandhaltung – von Inspektion über Wartung bis zur Veranlassung der Instandsetzung
• Absicherung des Havariedienstes mit Vorhaltung einer Rufbereitschaft
• Stellung des Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und § 9 BGV A1 und der
   Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 5 ArbSichG
• Optimierung der Betriebsführung
• Eigenkontrolle gemäß jeweils gültiger Eigenkontrollverordnung
• Stellung des Gewässerschutzbeauftragten gemäß § 21 a WHG bzw. § 56 SächsWG
• Sicherstellung der ordnungsgemäßen Klärschlammentsorgung
• Indirekteinleiterüberwachung